Die langweiligsten Dinge sind wichtig.


Geschäftsbedingungen:

 

Lieber Kunde. Ich entschuldige mich im Voraus für den Ton dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als Unternehmer wissen wir alle, wie wichtig es ist, Ihre Rechte und Pflichten festzuhalten. Ich hoffe, dass ich mich nie auf diese Begriffe beziehen muss. Ich hoffe, der Inhalt schreckt Sie nicht ab.

 

1. Anwendbarkeit;

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Arbeiten von „Der streikende Hochzeitsbeamte“.

 

2. Allgemein;

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Zeremonienredner: der außerordentliche Standesbeamte/Zeremonienredner, der für die (Hochzeits-)Zeremonie verantwortlich ist.

Auftraggeber: jede natürliche Person, die mit „dem streikenden Trauungsbeamten“ einen Vertrag geschlossen hat oder schließen möchte. Vereinbarung: jedes vom Auftraggeber angenommene Angebot von „Der streikende Standesbeamte“ oder jeder vom Auftraggeber an „Der streikende Standesbeamte“ erteilte und von diesem angenommene Auftrag.

Dienstleistungen: Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen „Der streikende Hochzeitsbeamte“ und dem Auftraggeber werden Arbeiten von „Der streikende Hochzeitsbeamte“ ausgeführt. „Der streikende Trauungsbeamte“ behält sich das Recht vor, Dritte mit der Ausführung seiner Vereinbarung zu beauftragen.

 

3. Vertragsschluss;

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und „Der streikende Standesbeamte“ kommt zustande, nachdem beide Parteien das von „Der streikende Standesbeamte“ erstellte Angebot schriftlich unterzeichnet haben.

 

4. Einlösen einer Zahlung;

Das von „Der streikende Hochzeitsbeamte“ bereitgestellte Angebot versteht sich inklusive Mehrwertsteuer und exklusive Reisekosten, ausgenommen Unterkunfts- und Parkkosten sowie etwaiger Kosten, die sich aus einem eintägigen Termin in der Hochzeitsgemeinde ergeben, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Bei Vertragsabschluss wird dem Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 250,00 € (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. „Der streikende Trauungsbeamte“ reserviert den Termin in der Tagesordnung nach Bezahlung definitiv. Der Restbetrag ist nach der Vorbereitungssitzung zu begleichen. Alle Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das von „De Markante Wedding Officiant“ angegebene Bankkonto erfolgen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gerät er von Rechts wegen in Verzug und „De Markante Wedding Officiant“ kann ab diesem Datum die gesetzlichen Zinsen berechnen. Der Auftraggeber schuldet „Der streikende Trauungsbeamte“ alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, wenn er trotz Inverzugsetzung einen von „Der streikenden Trauungsbeamten“ geschuldeten Betrag nicht begleicht und „Der streikende Trauungsbeamte“ die Forderung an Dritte abtritt .

 

5. Unfall/Krankheit/Unglück;

Im Falle höherer Gewalt – etwa Krankheit, Streik, Transportschwierigkeiten, Umleitungen, Staus, Todesfall oder Ereignissen, die plausibel als höhere Gewalt angesehen werden könnten – sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder vorübergehend auszusetzen es, ohne dass beide Parteien/oder Dritte einen Anspruch auf Erfüllung und/oder Schadensersatz geltend machen können. Im Falle höherer Gewalt wird „Der streikende Trauungsbeamte“ sorgfältig und nach Möglichkeit in Absprache mit dem Auftraggeber nach einem geeigneten Ersatz suchen.

 

6. Haftung;

„Der streikende Hochzeitsoffiziant“ haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Leistungen von „Der streikende Trauungsoffizier“ entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von „Der streikende Trauungsoffizier“ vor Amtsträger'. '. Die vom „Streikenden Trauungsbeamten“ aufgrund eines zurechenbaren Mangels bei der Ausführung des Auftrags zu zahlende Entschädigung wird in keinem Fall den zwischen „Der streikenden Trauungsbeamten“ und dem Auftraggeber vereinbarten Betrag (einschließlich Mehrwertsteuer) übersteigen. „Der streikende Trauungsbeamte“ haftet nur für unmittelbare Schäden. „Der streikende Trauungsbeamte“ ist niemals verpflichtet, entgangenen Gewinn, Geschäftsschäden, (zusätzliche) Kosten sowie indirekte oder direkte Schäden Dritter zu ersetzen.

 

7. Stornierung;

Die Stornierung durch den Kunden muss schriftlich (per E-Mail) und per Einschreiben erfolgen.

Im Falle einer Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber stellt „Der streikende Trauungsbeamte“ folgende Kosten in Rechnung:

Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der (Hochzeits-)Zeremonie wird die Anzahlung geleistet.

Bei Stornierung bis 14 Tage vor Beginn der (Hochzeits-)Zeremonie 50 % des Gesamtbetrages.

Bei Stornierung in den letzten 7 Tagen vor der (Hochzeits-)Zeremonie 100 % des Gesamtbetrages.

 

8. Auflösung;

„Der ausstehende Trauungsbeamte“ kann einen Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, als aufgelöst betrachten. Befindet sich der Kunde in Verzug oder ist er mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen im Verzug, beantragt der Kunde eine Aussetzung Zahlungsverzug, sein Insolvenzantrag gestellt wird, der Kunde die freie Verfügung über sein Vermögen oder seine Einkünfte ganz oder teilweise verliert oder wenn ein Teil seines Vermögens gepfändet wird oder wenn der Kunde sein Unternehmen verkauft oder auflöst oder die streikende Hochzeit Beamter nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die befürchten, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Der Vertrag endet außerdem mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention im Falle von:

- Insolvenzerklärung oder Zahlungsaufschub des Auftraggebers bzw. „des streikenden Hochzeitsbeamten“;

- Einstellung der Geschäftstätigkeit des Auftraggebers bzw. „des streikenden Hochzeitsbeamten“;

- Verlagerung der Geschäftstätigkeit des Auftraggebers bzw. „Der streikende Trauungsbeamte“, wenn dadurch eine unverhältnismäßige Reisezeit entsteht

- Tod des außerordentlichen Standesbeamten von „Der streikende Standesbeamte“;

- Erkrankung des außerordentlichen Standesbeamten des „Streikenden Standesbeamten“ am Tag der Trauung.

 

9. Beschwerden;

Beschwerden über die von „Der streikende Trauungsbeamten“ geleistete Arbeit müssen vom Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Ausführung des Auftrags bzw. innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung des der Beschwerde zugrunde liegenden Umstandes schriftlich mitgeteilt werden Kunde. ist bekannt geworden. Bei der Beschwerde muss die Art der Beschwerde klar beschrieben werden. Beschwerden über die Höhe oder den Inhalt der Rechnungen von „De Markante Wedding Official“ müssen 8 Tage nach Erhalt der betreffenden Rechnung schriftlich an „De Markante Wedding Official“, Kwendelhof 182, 5044EH Tilburg, unter Angabe der Art der Rechnung gerichtet werden Angelegenheit. die Beschwerde. Durch Reklamationen wird die Zahlungsverpflichtung nicht ausgesetzt. Stellt sich heraus, dass die Beschwerde unbegründet ist, gehen die dem „Streikenden Trauungsbeamten“ entstandenen Kosten vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

 

10. Vertraulichkeit;

„Der streikende Trauungsbeamte“ ist zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die er im Rahmen dieser Auftragsvereinbarung aus irgendeiner Quelle erhalten hat.

 

11. Streitigkeiten;

Streitigkeiten werden zur Schlichtung ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem „Der streikende Trauungsbeamte“ seinen Sitz hat.

 

12. Standort und geänderte Bedingungen;

Diese Bedingungen wurden bei der Handelskammer Nordbrabant hinterlegt. Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber gültige Fassung. Auf Vereinbarungen mit „dem streikenden Hochzeitsbeamten“ findet niederländisches Recht Anwendung.

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